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   VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45   

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https://dejure.org/2009,37758
VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45 (https://dejure.org/2009,37758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2009 - 20 B 09.45 (https://dejure.org/2009,37758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 20 B 09.45 (https://dejure.org/2009,37758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückführungspflicht von Abfällen innerhalb der EG;Zur Auslegung der "betreffenden Abfälle" in Art. 26 Abs. 2 der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 259/93;Verbringung an einen bestimmten Ort nicht erwiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 527
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45
    Die Richtigkeit dieser engen Auslegung des Begriffs der "betreffenden Abfälle" im Sinne des Art. 26 Abs. 2 der EG-Abfallverbringungsverordnung könne in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verantwortlichkeit im Abfallrecht (BVerwGE 129, 93) sowie in Anbetracht des Effektivitätsgrundsatzes, der die Auslegung und Anwendung europäischen Rechts präge, nicht bestätigt werden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten bemühten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2007 (BVerwGE 129, 93).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    c) Die Rechtsauffassung des Senats steht nicht in Widerspruch zu der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Pflicht zur Rückführung von Abfällen aus dem Ausland "einen zwingenden Bezug zwischen Beseitigungspflicht und den Beseitigungsobjekten" voraussetzt (BayVGH, Urt. v. 10.12.2009 - 20 B 09.45 - NVwZ 2010, 527 Tz. 17).
  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Er hat seine eigene Rechtsprechung, dass eine Rückführverpflichtung von einem bestimmten Ort zur Voraussetzung hat, dass dort tatsächlich solche Abfälle lagern, die der Verantwortungssphäre des Verpflichteten zuzurechnen sind (VGH München, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 20 B 09.45 - juris Rn. 17), in dem angefochtenen Urteil nicht in Frage gestellt.
  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

    Die Beweislast wird auch nicht in dem von der Klägerin zitierten Urteil des BayVGH vom 10. Dezember 2009 (Nr. 20 B 09.45) anders beurteilt.
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 20 CS 09.1744

    Verbringung von Kunststoffabfällen nach Tschechien; Vermischung von Abfällen;

    Entsprechendes gilt für das Schreiben der Firma ... vom 8. September 2005, das nicht erkennen lässt, um welche Kunststofffraktionen zur Sortierung, Weiterverarbeitung, Verbrennung oder Endlagerung es sich gehandelt haben könnte, zumal die Firma ... auch für mehrere Abfallerzeuger tätig war (vgl. Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Az. 20 B 09.45) und die Antragstellerin an weitere Standorte in Tschechien Abfall verbringen ließ.
  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170

    Abfälle zur Verwertung nach der Grünen Liste; Verbringung in einen anderen

    Unter "betreffende Abfälle" können nur diejenigen Abfälle verstanden werden, die vom Pflichtigen konkret an den im Bescheid genannten Standort verbracht wurden (VG München, U.v. 05.06.2008 ; Berufung zugelassen vom BayVGH, Az.: 20 B 09.45).
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